Familienversicherung: Kinder & Ehepartner kostenfrei mitversichern

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Lachende Familie mit zwei Kindern, die sich über die kostenfreie Familienversicherung bei der BAHN-BKK freut

Krankenversicherung ohne Beitragszahlung? Das geht! Mit der Familienversicherung der BAHN-BKK profitieren Kinder und Ehepartner in gleichem Maße von allen Leistungen wie beitragszahlende Mitglieder – ohne zusätzliche Kosten. 

Familienmitglied versichern

Sie sind bereits bei der BAHN-BKK versichert und möchten ein Familienmitglied neu bei uns versichern? Laden Sie hier den Antrag herunter, füllen ihn aus und schicken ihn uns zurück – am besten ganz bequem über die BAHN-BKK App . Gerne schicken wir Ihnen den Antrag auch zu. Ein Anruf genügt: 0800 22 46 255 

Familienversicherung: Voraussetzungen auf einen Blick

Damit Sie für ein Familienmitglied eine Familienversicherung bei der BAHN-BKK abschließen können, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Hauptversicherte muss Mitglied bei der BAHN-BKK sein oder gleichzeitig werden.
  • Der mitzuversichernde Angehörige hat seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Das regelmäßige Gesamteinkommen des Angehörigen muss unter den gesetzlichen Grenzwerten (565 € bzw. 603 € beim Minijob) liegen.
  • Es darf keine eigene Versicherungspflicht vorliegen (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung).
  • Es darf keine Versicherungsfreiheit (z. B. als Beamter) vorliegen und keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?

Grafik einer Hand mit Euro-Münzen: Die Einkommensgrenze spielt eine wichtige Rolle bei der Familienversicherung

Die Einkommensgrenze ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Familienversicherung: Nur wer unterhalb dieser Grenze bleibt, kann kostenfrei mitversichert werden.

  • Monatliche Grenze (2026): 565 €
  • Bei Minijob: 603 € monatlich

Zum Gesamteinkommen zählen neben dem Bruttolohn auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Renten sowie Kapitalerträge. Wird die Grenze überschritten, endet die beitragsfreie Familienversicherung der Krankenkasse und eine eigene Versicherung wird notwendig.

Welche Familienmitglieder kann ich kostenfrei mitversichern?

Grundsätzlich haben Sie als BAHN-BKK-Mitglied die Möglichkeit, diese Familienmitglieder kostenfrei bei der BAHN-BKK mitzuversichern:

  • Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner
  • leibliche Kinder sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder 
  • Stief- und Enkelkinder, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Leben die Stief- bzw. Enkelkinder in einem anderen Haushalt, ist eine Familienversicherung möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes bzw. vom monatlichen Einkommen des Familienmitglieds ab.

Familienversicherung für Kinder: Bis wann besteht der Anspruch?

3 Geschwister: es hängt vom Alter und der Tätigkeit ab, wie lange Kinder in der Familienversicherung bleiben

Bis zu welchem Alter Kinder und Enkel in der Familienversicherung bleiben können, hängt davon ab, welcher Tätigkeit sie nachgehen und ob sie ein eigenes Einkommen haben:

  • Bis zum 18. Geburtstag ist Ihr Kind grundsätzlich kostenfrei mitversichert. 
    Dies gilt jedoch nicht, wenn es beispielsweise eine Ausbildung macht und deshalb selbst versicherungspflichtig ist oder eine Rente bezieht.
  • Bis zum 23. Geburtstag ist Ihr Kind kostenfrei mitversichert, wenn es nicht erwerbstätig ist und kein eigenes Einkommen hat.
  • Bis zum 25. Geburtstag verlängert sich die Familienversicherung, wenn es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) leistet.
  • Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht die Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
  • Keine Altersgrenze besteht für Kinder, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Dauer nicht selbst versorgen können.

Ausnahmeregelungen für die Familienversicherung von Kindern

Spezielle Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Elternteil privat versichert, der Angehörige versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon unter 0800 22 46 255.

Wann fällt man aus der Familienversicherung – und was dann?

Der Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung erlischt, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen dauerhaft wegfällt. 

Dies passiert am häufigsten, wenn

 

Weitere Gründe können sein:

  • Das Familienmitglied bezieht Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld),
  • wenn ein Stief- oder Enkelkind nicht im eigenen Haushalt lebt und Sie als das Mitglied nicht mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen,
  • das Familienmitglied ist versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner.

 

Was passiert dann? 

Es besteht dann die Pflicht zur eigenen Absicherung – z. B. über:

Gerne beraten wir Sie zum weiteren Versicherungsschutz am Servicetelefon 0800 22 46 255.

Familienversicherung für Ehepartner: Wann besteht Anspruch?

Paar sitzt auf Sofa: Ehepartner können familienversichert sein, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.

Die kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist möglich, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kein eigenes Einkommen über 565 € (bzw. 603 € bei Minijob)
  • Keine hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Keine eigene Versicherungspflicht (z.B. als Arbeitnehmer oder Rentner)

Hinweis: Ab 2028 ändern sich die Regelungen für die kostenfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner. Hier finden Sie mehr Informationen.

Eine Scheidung hebt die Voraussetzungen für die Familienversicherung mit Inkrafttreten des Scheidungsurteils auf.

Familienversicherung für Selbständige: Was sind die Sonderregeln?

Die Familienversicherung für Selbständige ist nur eingeschränkt möglich:

  • Hauptberuflich Selbstständige sind von der Familienversicherung ausgeschlossen.
  • Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ist eine Familienversicherung möglich, wenn Einkommen und Umfang gering sind: 
    • Das erzielte Arbeitseinkommen (Gewinn laut Steuerbescheid) muss zusammen mit eventuellen weiteren Einkünften unter der Einkommensgrenze von 565 € im Monat liegen.
    • Die wöchentliche Arbeitszeit muss in der Regel weniger als 20 Stunden betragen.

Wann entfällt die Familienversicherung für den Ehepartner?

Die beitragsfreie Versicherung des Ehepartners entfällt in folgenden Situationen:

  • Einkommensüberschreitung: Der Partner nimmt eine Beschäftigung auf, bei der er regelmäßig mehr als 565 € bzw. 603 € (Minijob) verdient.
  • Statuswechsel: Der Partner nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf (eigene Mitgliedschaft) oder wird verbeamtet.
  • Selbstständigen Tätigkeit: Die Selbstständigkeit wird zum Hauptberuf oder wirft mehr als 565 € monatlich ab.
  • Rechtskräftige Scheidung: Mit dem offiziellen Ende der Ehe erlischt das Recht auf die Familienversicherung des Partners; der geschiedene Ehegatte muss sich anschließend eigenständig (z. B. freiwillig) versichern.

Häufige Fragen zur Familienversicherung

Was ändert sich bei der Familienversicherung?

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Mit dem Gesetz werden ab 1. Januar 2028 auch die Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung angepasst:

Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner zahlen dann einen Beitrag. Der Zuschlag beträgt 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens des versicherten Mitglieds. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Zuschlag entfällt unter anderem wenn:

  • das Mitglied oder der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner ein Kind unter 12 Jahren hat, das im Haushalt des Ehe-/Lebenspartners lebt oder
  • das Mitglied oder der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner ein Kind mit Behinderung hat, das außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und im Haushalt des Ehe-/Lebenspartners lebt oder
  • der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt (mind. Plegegrad 2, mind. 10 Std. wöchentlich, verteilt auf mind. 2 Tage / Woche oder Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetzt) oder
  • der familienversicherte Ehe-/Lebenspartner voll erwerbsgemindert ist oder
  • der familienversicherte Ehe-/Lebenspartner die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Wichtig zu wissen: Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.

Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?
Wann hat man Anspruch auf Familienversicherung?

Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht in der Regel, wenn:

  • der Ehe- bzw. Lebenspartner oder ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist

und das zu versichernde Familienmitglied

  • seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • die Einkommensgrenzen (565 € bzw. 603 € bei Minijob) nicht überschreitet,
  • bei Kindern die Altersgrenzen eingehalten werden,
  • keine eigene Versicherungspflicht oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

Dann können Kinder, Ehe- und Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden und profitieren vom vollen Leistungsumfang.

Wo finde ich den Online-Fragebogen zur Familienversicherung?
Welche Vorteile hat die Familienversicherung?

Sie haben ein Schreiben mit einer PIN erhalten?

Online-Fragebogen Familienversicherung

Wir müssen regelmäßig überprüfen, ob bei Ihren Familienmitgliedern noch alle Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung vorliegen. Wir schicken Ihnen dann einen Brief mit einer PIN und bitten Sie, die Angaben zu überprüfen. Hier gelangen Sie zum Online-Fragebogen

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