Familienversicherung: Kinder & Ehepartner kostenfrei mitversichern

Krankenversicherung ohne Beitragszahlung? Das geht! Mit der Familienversicherung der BAHN-BKK profitieren Kinder und Ehepartner in gleichem Maße von allen Leistungen wie beitragszahlende Mitglieder – ohne zusätzliche Kosten.
Erfahren Sie hier alles rund um die Familienversicherung:
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Die Einkommensgrenze ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Familienversicherung: Nur wer unterhalb dieser Grenze bleibt, kann kostenfrei mitversichert werden.
- Monatliche Grenze (2026): 565 €
- Bei Minijob: 603 € monatlich
Zum Gesamteinkommen zählen neben dem Bruttolohn auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Renten sowie Kapitalerträge. Wird die Grenze überschritten, endet die beitragsfreie Familienversicherung der Krankenkasse und eine eigene Versicherung wird notwendig.
Welche Unterlagen werden für die Familienversicherung benötigt?
Um eine Familienversicherung bei der BAHN-BKK abzuschließen, füllen Sie bitte den Antrag auf Familienversicherung aus, unterschreiben ihn und schicken ihn uns zurück – am besten ganz bequem über die BAHN-BKK App.
Darüber hinaus sind je nach Lebenslage folgende Nachweise beizufügen:
- Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Kopie der (Ehe-)Urkunde
- Bei eigenem Einkommen des Angehörigen: Aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid oder der jüngste Einkommensteuerbescheid).
- Für Kinder: Geburtsurkunde
- Für schulpflichtige Kinder/Studenten ab 23 Jahren: aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung).
- Bei freiwillig Wehrdienst-Leistenden: Dienstzeitbescheinigung
- Sofern der Ehe-/Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, die Kinder aber familienversichert werden sollen: Einkommensnachweise des Ehe-/Lebenspartners
Welche Familienmitglieder kann ich kostenfrei mitversichern?
Grundsätzlich haben Sie als BAHN-BKK-Mitglied die Möglichkeit, diese Familienmitglieder kostenfrei bei der BAHN-BKK mitzuversichern:
- Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner
- leibliche Kinder sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder
- Stief- und Enkelkinder, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Leben die Stief- bzw. Enkelkinder in einem anderen Haushalt, ist eine Familienversicherung möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.
Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes bzw. vom monatlichen Einkommen des Familienmitglieds ab.
Familienversicherung für Kinder: Bis wann besteht der Anspruch?

Bis zu welchem Alter Kinder und Enkel in der Familienversicherung bleiben können, hängt davon ab, welcher Tätigkeit sie nachgehen und ob sie ein eigenes Einkommen haben:
- Bis zum 18. Geburtstag ist Ihr Kind grundsätzlich kostenfrei mitversichert.
Dies gilt jedoch nicht, wenn es beispielsweise eine Ausbildung macht und deshalb selbst versicherungspflichtig ist oder eine Rente bezieht. - Bis zum 23. Geburtstag ist Ihr Kind kostenfrei mitversichert, wenn es nicht erwerbstätig ist und kein eigenes Einkommen hat.
- Bis zum 25. Geburtstag verlängert sich die Familienversicherung, wenn es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) leistet.
- Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht die Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
- Keine Altersgrenze besteht für Kinder, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Dauer nicht selbst versorgen können.
Ausnahmeregelungen für die Familienversicherung von Kindern
Spezielle Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Elternteil privat versichert, der Angehörige versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon unter 0800 22 46 255.
Familienversicherung als Student: Was gilt nach dem 25. Geburtstag?
Die kostenfreie Familienversicherung für Studierende endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Studierende selbst versichern. Bis zum 30. Geburtstag ist das über die günstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS) möglich.
Ausnahmen gibt es,
- wenn die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch einen Wehr- bzw. Zivildienst unterbrochen oder verzögert wurde. Dann verlängert sich die Familienversicherung um diesen Zeitraum.
- wenn der bzw. die Studierende verheiratet ist und das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Dann kann die Familienversicherung bestehen bleiben.
Wann fällt man aus der Familienversicherung – und was dann?
Der Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung erlischt, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen dauerhaft wegfällt.
Dies passiert am häufigsten, wenn
- das monatliche Einkommen des Familienmitglieds die Grenzen überschreitet,
- das Familienmitglied eine versicherungspflichtige Beschäftigung (z. B. Ausbildung) oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmt oder
- das Familienmitglied die Altersgrenzen erreicht.
Weitere Gründe können sein:
- Das Familienmitglied bezieht Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld),
- wenn ein Stief- oder Enkelkind nicht im eigenen Haushalt lebt und Sie als das Mitglied nicht mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen,
- das Familienmitglied ist versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner.
Was passiert dann?
Es besteht dann die Pflicht zur eigenen Absicherung – z. B. über:
Gerne beraten wir Sie zum weiteren Versicherungsschutz am Servicetelefon 0800 22 46 255.
Familienversicherung für Ehepartner: Wann besteht Anspruch?

Die kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist möglich, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kein eigenes Einkommen über 565 € (bzw. 603 € bei Minijob)
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit
- Keine eigene Versicherungspflicht (z.B. als Arbeitnehmer oder Rentner)
Hinweis: Ab 2028 ändern sich die Regelungen für die kostenfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner. Hier finden Sie mehr Informationen.
Eine Scheidung hebt die Voraussetzungen für die Familienversicherung mit Inkrafttreten des Scheidungsurteils auf.
Familienversicherung für Selbständige: Was sind die Sonderregeln?
Die Familienversicherung für Selbständige ist nur eingeschränkt möglich:
- Hauptberuflich Selbstständige sind von der Familienversicherung ausgeschlossen.
- Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ist eine Familienversicherung möglich, wenn Einkommen und Umfang gering sind:
- Das erzielte Arbeitseinkommen (Gewinn laut Steuerbescheid) muss zusammen mit eventuellen weiteren Einkünften unter der Einkommensgrenze von 565 € im Monat liegen.
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss in der Regel weniger als 20 Stunden betragen.
Wann entfällt die Familienversicherung für den Ehepartner?
Die beitragsfreie Versicherung des Ehepartners entfällt in folgenden Situationen:
- Einkommensüberschreitung: Der Partner nimmt eine Beschäftigung auf, bei der er regelmäßig mehr als 565 € bzw. 603 € (Minijob) verdient.
- Statuswechsel: Der Partner nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf (eigene Mitgliedschaft) oder wird verbeamtet.
- Selbstständigen Tätigkeit: Die Selbstständigkeit wird zum Hauptberuf oder wirft mehr als 565 € monatlich ab.
- Rechtskräftige Scheidung: Mit dem offiziellen Ende der Ehe erlischt das Recht auf die Familienversicherung des Partners; der geschiedene Ehegatte muss sich anschließend eigenständig (z. B. freiwillig) versichern.
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Mit dem Gesetz werden ab 1. Januar 2028 auch die Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung angepasst:
Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner zahlen dann einen Beitrag. Der Zuschlag beträgt 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens des versicherten Mitglieds.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Der Zuschlag entfällt unter anderem wenn:
- das Mitglied oder der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner ein Kind unter 12 Jahren hat, das im Haushalt des Ehe-/Lebenspartners lebt oder
- das Mitglied oder der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner ein Kind mit Behinderung hat, das außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und im Haushalt des Ehe-/Lebenspartners lebt oder
- der familienversicherter Ehe-/Lebenspartner einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt (mind. Plegegrad 2, mind. 10 Std. wöchentlich, verteilt auf mind. 2 Tage / Woche oder Freistellung nach § 3 Pflegezeitgesetzt) oder
- der familienversicherte Ehe-/Lebenspartner voll erwerbsgemindert ist oder
- der familienversicherte Ehe-/Lebenspartner die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Wichtig zu wissen: Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Den Antrag auf Familienversicherung können Sie direkt hier herunterladen. Bitte füllen Sie ihn aus, unterschreiben ihn und schicken ihn uns zurück – am besten ganz bequem über die BAHN-BKK App. Fügen Sie ggf. benötigte Nachweise bei.
Gerne schicken wir Ihnen den Antrag auch zu. Ein Anruf genügt: 0800 22 46 255
Wir prüfen Ihren Angaben und bestätigt Ihnen den Versicherungsschutz schriftlich.
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht in der Regel, wenn:
- der Ehe- bzw. Lebenspartner oder ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist
und das zu versichernde Familienmitglied
- seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
- die Einkommensgrenzen (565 € bzw. 603 € bei Minijob) nicht überschreitet,
- bei Kindern die Altersgrenzen eingehalten werden,
- keine eigene Versicherungspflicht oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Dann können Kinder, Ehe- und Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden und profitieren vom vollen Leistungsumfang.
Sie haben von der BAHN-BKK ein Schreiben mit einer PIN erhalten und sollen die Angaben zu Ihren Familienangehörigen überprüfen? Hier gelangen Sie zum Online-Fragebogen.
Alle Familienmitglieder, die Sie bei der BAHN-BKK mitversichern, profitieren in gleichem Maße von allen gesetzlichen Leistungen und den Zusatzleistungen der BAHN-BKK wie Sie als beitragszahlendes Mitglied - ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Zusatzleistungen gehen dabei über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus, sind aber bei der BAHN-BKK bereits im Beitrag inbegriffen.
Mit dem Vorteilsrechner der BAHN-BKK können Sie auf einen Blick sehen, welche finanziellen Vorteil Sie und Ihre Familienmitglieder durch eine Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK aufgrund der Zusatzleistungen haben.
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