Informationen für Leistungserbringer
Seit 1. Januar 2026: Neuer Dienstleister für die Abrechnungsprüfung gemäß §§ 301a und 302 SGB V (gilt nicht für die Abrechnung von Pflegeleistungen*)
Zum 1. Januar 2026 haben wir den Dienstleister in der Abrechnungsprüfung für Hebammen und sonstige Leistungserbringer gewechselt. Neuer Dienstleister ist die DAVASO GmbH.
Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Abrechnungsunterlagen und -daten vollständig bis zum 30. Dezember 2025 beim jetzigen Dienstleister AZE eingegangen sind. Berücksichtigen Sie dabei auch die längeren Postlaufzeiten während der Feiertage. Andernfalls können Ihre Unterlagen von AZE nicht mehr verarbeitet werden und werden Ihnen zurückgesendet.
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*Für die Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI ist weiterhin die BAHN-BKK Pflegekasse zuständig.
Bankverbindung
| Kontoinhaber | BAHN-BKK |
| IBAN | DE77 3701 0050 0977 9925 03 |
| BIC/SWIFT | PBNKDEFFXXX |
| Bankname | Postbank |
Neue EU-Verordnung Verification of Payee (VoP) zum 9. Oktober 2025:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Überweisungen unsere korrekte Firmierung BAHN-BKK nutzen. Nur so kann Ihre Überweisung auch künftig reibungslos verarbeitet werden.